Man möchte jemandem Weihnachtsgrüße schicken oder zum Geburtstag gratulieren, findet im Internet ein vermeintlich kostenloses Foto und versendet es. Nicht wissend, dass man in diesem Augenblick in die Falle getappt ist: Seit vier Jahren beschäftigen uns Abmahnschreiben, die ein Wiener Fotograf massenhaft an Personen verschickt, die seine Fotos verwendet und damit angeblich sein Urheberrecht verletzt haben. Sein Angebot: Mit einer Zahlung von ein paar Tausend Euro könne man einen teuren Gerichtsprozess verhindern. Die Empfänger der Schreiben vermuten, dass der Fotograf die Fotos im Internet bewusst als vermeintlich kostenlos darstellt, um die Verwender im Nachhinein zur Zahlung aufzufordern. Sind diese Abmahnschreiben rechtsmissbräuchlich? Schauplatz Gericht berichtet über zwei Gerichtsverfahren, die klären sollen, ob der Fotograf tatsächlich einen Anspruch aus dem Urheberrecht hat oder ob es sich um Missbrauch handelt. Unser zweiter Fall klingt schier unglaublich. Eine Mieterin kommt nach der Arbeit nachhause und ihre Wohnung ist weg: Geräumt vom Gerichtsvollzieher, das Schloss ausgetauscht und: Es sind bereits neue Mieter in der Wohnung. Aber: Eigentlich hätte nicht ihre, sondern die Nebenwohnung geräumt werden sollen. Ein folgenschwerer Irrtum? Oder der Versuch eines Hauseigentümers, eine unliebsame Mieterin mit einem günstigen Altvertrag loszuwerden? Schauplatz Gericht begleitet diesen Fall nun schon seit einem Jahr, denn immer noch wird vor Gericht um die Rückgabe der Wohnung gestritten. Obwohl bereits ein rechtskräftiges Urteil im Besitzstörungsverfahren vorliegt und der Vermieter die Wohnung längst zurückgeben haben müsste, ist das bis jetzt nicht geschehen.